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Sollten Sie Ihren Urlaub in Berlin mit Ihrem Auto planen, haben wir Ihnen ein paar Informationen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zum Thema Umweltzone in Berlin zusammengestellt:
Umweltzone in Berlin
Seit dem 1. Januar 2008 gilt in Berlins Innenstadt die Umweltzone. Innerhalb des S-Bahn-Rings dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Plakette fahren.

Welche Ausnahmeregeln für die Stufe 2 der Umweltzone gelten ab 01.01.2010? Am 1.1.2010 tritt in Berlin die Stufe 2 der Umweltzone in Kraft. Damit dürfen nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) in der Umweltzone fahren. Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette sind vom Fahrverbot genauso betroffen wie bereits vom Fahrverbot der Stufe 1 betroffenen Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette). Detaillierte Informationen zur neuen Verordnung und eine genaue Auflistung welche Schlüsselnummern welche Plaketten erhalten, bietet die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ausführlich unter: www.Berlin.de/umweltzone.
Wo bekomme ich die Abgasplakette?
Ausgabestellen sind die Zulassungsstelle und die Abgasuntersuchungsstellen wie TÜV, DEKRA und die dafür in Berlin autorisierten circa 800 Innungswerkstätten. Touristen können dort auch die notwendige Plakette erhalten.
Besucher oder Touristen können die Feinstaubplakette an allen berechtigen Plakettenausgabestellen erhalten. Besucher, deren Auto in Deutschland angemeldet ist, können die Plakette in ihren Heimatgemeinden an den Ausgabestellen erwerben. Ausländische Besucher sollen künftig die Plaketten schriftlich bestellen können.
Gilt meine Schadstoffplakette nur in Berlin?
Die Plaketten gelten bundesweit in jeder Umweltzone und nicht nur in Berlin. Die bundeseinheitliche Regelung basiert auf die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung, 35. BImSchV zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Wieviel kostet die Plakette?
Um die Fahrverbote der Umweltzone kontrollieren zu können, ist eine Kennzeichnung der Fahrzeuge erforderlich, die fahren dürfen. Diese Fahrzeuge haben dafür ab 2008 sofort "freie Fahrt" in die Umweltzone. Mit Kosten von etwa 5 € für eine Plakette, die bis zum Lebensende des Fahrzeuges gilt, wird der Herstellungspreis und der Verwaltungsaufwand abgedeckt, der nicht der Allgemeinheit in Rechnung zu stellen ist. Letzten Endes ist die Plakette ebenso ein Ausweis wie der Personalausweis oder der Führerschein, für die ebenfalls Gebühren erhoben werden müssen.
Die in Berlin festgelegte Gebühr ist allerdings nur für die Zulassungsstelle als öffentliche Einrichtung bindend. Andere, privatwirtschaftliche Ausgabestellen (TÜV, DEKRA und Werkstätten zu Abgasuntersuchungen) können frei kalkulieren.
Quellen: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (Ohne Gewähr)
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